Tarifbestimmungen
Allgemeines
Dieser Tarif enthält Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. Er gilt im Linienverkehr des Ver- kehrsverbundes Ems-Jade (VEJ). Die Verkehrsunternehmen des VEJ und die Omnibuslinien, auf denen dieser Tarif gilt, sind in der Anlage 1 aufgeführt.
Die Fahrkarten werden im Namen und für Rechnung der Verkehrsunternehmen verkauft, die den Fahrgast befördern. Mit diesen Unternehmen schließt der Fahrgast auch den Beförderungsvertrag ab. Rechtsbe- ziehungen, die sich aus der Beförderung ergeben, kommen nur mit dem Unternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel benutzt werden.
1.Tarifsystem, Fahrpreisermittlung
In den Stadtverkehren Emden, Leer und Wilhelmshaven bestehen Einheitspreise.
In den anderen Verkehren ergeben sich die Fahrpreise, soweit keine anderen Regelungen beste- hen, aus den zwischen den Tarifzonen festgelegten Tarifstufen (Anlage 2 – Tarifstufentafeln – in Verbindung mit Anlage 3 – Fahrpreistafel).
2. Fahrkarten
2.1 Einzelkarten
In den Stadtverkehren Emden und Wilhelmshaven gelöste Einzelkarten berechtigen vom Zeitpunkt ihrer Entwertung an zu beliebig vielen Fahrten innerhalb von 60 Minuten im Stadtverkehr Emden und 90 Minuten im Stadtverkehr Wilhelmshaven im gesamten jeweiligen Stadtliniennetz. Nach Beendigung dieser Zeitspanne ist eine neue Karte zu entwerten oder das Fahrzeug unverzüglich zu verlassen. Einzelkarten sind bei Fahrtantritt unverzüglich zu entwerten.
Im Stadtverkehr Emden werden Einzelkarten auch als „60-MinutenTicket“ bezeichnet. Bei Bezahlung mit der Emder Karte (siehe 2.5) fällt ein reduzierter Preis gemäß Fahrpreistafel (Anlage 3) an.
Einzelkarten in den anderen Verkehren berechtigen zu einer Fahrt mit beliebig häufigem Umsteigen in Richtung auf das Fahrtziel. Rund- und Rückfahrten sind ausgeschlossen.
Einzelkarten sind nicht übertragbar.
2.2 Kurzstreckenkarten
Kurzstreckenkarten werden nur im Stadtverkehr Wilhelmshaven ausgegeben. Sie gelten für vier Haltestellen. Rück- und Rundfahrten sind nicht zugelassen.
Im Übrigen gelten die Tarifbestimmungen wie für Einzelkarten.
2.3 4er-Karten
4er-Karten werden nur im Stadtverkehr Wilhelmshaven ausgegeben. Jeder Abschnitt dieser Mehrfahrtenkarte berechtigt vom Zeitpunkt der Entwertung an zu beliebig vielen Fahrten innerhalb von 90 Minuten im gesamten Stadtliniennetz. Im Übrigen gelten die Tarifbestimmungen wie für Einzel- karten.
2.4 10er-Karten
10er-Karten werden nur im Stadtverkehr Leer ausgegeben. Jeder Abschnitt dieser Mehrfahrten- karte berechtigt vom Zeitpunkt der Entwertung an zu einer Fahrt im gesamten Stadtliniennetz.
Im Übrigen gelten die Tarifbestimmungen wie für Einzelkarten.
2.5 Emder Karte
Die Emder Karte ist ein berührungsloses E-Ticket, das nur im Stadtverkehr Emden Anwendung findet. Als Kundenkarte ist sie sowohl personalisiert als auch anonym (d. h. übertragbar) erhältlich. Die Emder Karte ist ein elektronisches Ticketsystem. Sagen Sie dem Fahrpersonal beim Einstieg welches Ticket sie lösen möchten und halten sie die Karte lediglich an das Lesegerät. Ihr gewünschtes Produkt wird automatisch von Ihrem Guthaben abgebucht.
Auf die Emder Karte kann ein Guthaben von insgesamt maximal 100,00 € aufgeladen werden. Die erste Aufladung muss mindestens 10,00 € betragen. Ab der 2. Aufladung ist jeder Betrag möglich. Dabei gelten die Tarifbestimmungen der jeweiligen Fahrkarten.
Es besteht kein Anspruch auf die Wiederauszahlung des Kartenguthabens. Im Falle eines Verlustes der Karte kann das Guthaben nur dann auf eine neue Karte übertragen werden, wenn die Karte personalisiert war. Beim Verlust anonymer Karten ist keine Erstattung möglich.
Siehe Fahrpreistabelle SVE Emder Karte.
2.6 Tagesrückfahrkarten
Tagesrückfahrkarten werden nicht in den Stadtverkehren Emden und Wilhelmshaven ausgegeben.
In den anderen Verkehren, wie auch im Stadtverkehr Leer gelten sie an einem Tag für eine Hin- und Rückfahrt zwischen zwei bestimmten Haltestellen, ggf. mit erforderlichem Umsteigen. Sie gelten ganztägig und sind übertragbar. Rundfahrten sind ausgeschlossen.
2.7 24-Stunden-Karten
24-Stunden-Karten werden nur im Stadtverkehr Wilhelmshaven ausgegeben.
Sie berechtigen vom Zeitpunkt der Entwertung an zu beliebig vielen Fahrten innerhalb von 24 Stunden im gesamten Stadtliniennetz. Nach Beendigung dieser Zeitspanne ist eine neue Fahrkarte zu entwerten oder das Fahrzeug unverzüglich zu verlassen.
24-Stunden-Karten sind übertragbar.
An Sonnabenden sowie Sonn- und Feiertagen können 24-Stunden-Karten während der Gültigkeitsdauer von einer Familie (maximal 2 Erwachsene sowie 3 Kinder im Alter von 4 bis einschließlich 11 Jahren) benutzt werden.
2.8 Nachtkarten/Sondertickets
Nachtkarten werden nach dem jeweiligen genehmigten Tarif ausgegeben, Sondertickets werden von den jeweils den Verkehr durchführenden Unternehmen zu Sonderpreisen ausgegeben. In den Nachtbussen werden keine anderen Fahrkarten als Nachtkarten anerkannt.
2.9 Monats- und Wochenkarten und 31-TageTickets
Monatskarten gelten für den eingetragenen Kalendermonat. Wochenkarten gelten für die eingetragene Kalenderwoche.
Im Stadtverkehr Emden werden Monatskarten abweichend als 31-TageTicket bezeichnet und sind nicht an einen Kalendermonat gebunden. Sie sind mit dem Kauf automatisch entwertet und gelten am Tag des Kaufes sowie an allen 30 darauffolgenden Tagen.
Im Stadtverkehr Wilhelmshaven und Emden werden Wochenkarten nicht ausgegeben.
Monats-, Wochenkarten und 31-TageTickets berechtigen in den Stadtverkehren zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Stadtliniennetz, in den anderen Verkehren zu beliebig vielen Fahrten zwischen den angegebenen Haltestellen. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen können, ausgenommen in den Stadtverkehren Emden, Leer und Wilhelmshaven, gleichzeitig 4 Personen, davon maximal 2 Erwachsene, die Monats- und Wochenkarten nutzen.
Monats-, Wochenkarten und 31-TageTickets sind übertragbar.
2.10 9-Uhr-Monatskarten
9-Uhr-Monatskarten werden nur im Stadtverkehr Wilhelmshaven ausgegeben. Für sie gelten die Tarifbestimmungen wie für Monatskarten mit der Ausnahme, dass 9-Uhr-Monatskarten montags bis freitags zur Fahrt erst ab 9 Uhr gültig sind.
2.11 Jahres-Abonnements
Monats- und 9-Uhr-Monatskarten im Stadtverkehr Wilhelmshaven (2.9 und 2.10) gibt es auch im Abonnement zu nachstehenden Bedingungen:
Jahres-Abonnements gelten 12 Monate und verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf gekündigt wird. Bei vorzeitiger Beendigung von Jahres- Abonnements wird für jeden bis zur Kündigung im laufenden Vertragsjahr abgelaufenen Monat der Differenzbetrag zwischen dem monatlichen Abonnementpreis und dem Preis der jeweiligen Monatskarte nacherhoben, mindestens jedoch 10,00 €. Dies gilt nicht bei Wegzug aus dem Gebiet des Stadtliniennetzes.
Der monatlich fällige Betrag wird von der Stadtwerke-Verkehrsgesellschaft Wilhelmshaven GmbH vom Girokonto abgebucht. Weist das Konto keine Deckung auf, so ist der Monatsbetrag zuzüglich der durch das Geldinstitut erhobenen Stornogebühr sofort fällig.
Die Einzugsermächtigung für die Stadtwerke-Verkehrsgesellschaft Wilhelmshaven GmbH schließt Erhöhungen oder Verringerungen der Fahrpreise bei Tarifänderungen ein. Beanstandungen von Abbuchungen müssen innerhalb von vier Wochen an die Stadtwerke-Verkehrsgesellschaft Wilhelmshaven GmbH gerichtet werden.
Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindungen sind der Stadtwerke-Verkehrsgesellschaft Wilhelmshaven GmbH unverzüglich anzuzeigen. Wird eine Abbuchung wegen falscher Angaben vom Karteninhaber nicht eingelöst, wird eine bankübliche Bearbeitungsgebühr erhoben, die bei Neueinlösung der Lastschrift eingezogen wird.
Mit der Unterzeichnung des Kartenantrages für die Stadtwerke-Verkehrsgesellschaft Wilhelmshaven GmbH akzeptiert der Karteninhaber die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen.
Inhaber von Abo-Monatskarten können darüber hinaus einen weiteren Erwachsenen und bis zu 3 Kinder (unter 12 Jahre) von montags bis freitags ab 19 Uhr, sowie ganztägig an Sams-, Sonn- und Feiertagen mitnehmen.
2.12 Schülerwochen-, Schülermonatskarten und 31-TageTickets für Schüler
Schülerwochen-, Schülermonatskarten und 31-TageTickets für Schüler erhalten die in § 1 der Ver- ordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr vom 02. August 1977 in der jeweils gültigen Fassung angegebenen Personen. Sie sind in der Anlage 4 dieser Tarifbestimmungen aufgeführt.
Schülerwochen-, Schülermonatskarten und 31-TageTickets für Schüler werden an die Anspruchsberechtigten ab 16 Jahre nur gegen Vorlage einer gültigen VEJ-Kundenkarte für die Benutzung von Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Schul- bzw. Ausbildungsort ausgegeben. In Wilhelmshaven wird statt der VEJ-Kundenkarte eine Stammkarte ausgehändigt. Die VEJ- Kundenkarte bzw. Stammkarte, in der die Schule bzw. Ausbildungsstätte das Ausbildungsverhältnis zu bestätigen hat, muss vom Inhaber ausgefüllt und dem Fahrpersonal vor- gezeigt werden. Für jüngere Anspruchsberechtigte (unter 16 Jahre) gilt die VEJ-Kundenkarte auch ohne Bescheinigung der Schule bzw. Ausbildungsstätte. Die Karte muss vom Inhaber mit Tinte oder Kugelschreiber unterschrieben werden.
Schülerwochenkarten werden nicht im Stadtverkehren Wilhelmshaven und Emden ausgegeben.
Schülerwochenkarten gelten für die eingetragene Kalenderwoche.
Schülermonatskarten gelten für den eingetragenen Kalendermonat. Im Stadtverkehr Emden wer- den Schülermonatskarten abweichend als 31-TageTicket Schüler bezeichnet und gelten am Tag des Kaufs sowie an allen 30 darauffolgenden Tagen.
Schülerwochen-, Schülermonatskarten und 31-TageTickets für Schüler berechtigen in den jeweili- gen Stadtverkehren zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Stadtliniennetz, in den anderen Ver- kehren zu beliebig vielen Fahrten zwischen den angegebenen Zonen.
Schülerwochen-, Schülermonatskarten und 31-TageTickets für Schüler sind nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit der VEJ-Kundenkarte. Auf Verlangen des Fahr- oder Kontrollpersonals hat der Inhaber einer Schülerwochenkarte, Schülermonatskarte, oder eines 31- TageTickets für Schüler die rechtmäßige Benutzung nachzuweisen und ggf. die Unterschrift zu wiederholen.
Das 31-TageTicket Schüler wird entweder als Emder Karte (2.5) oder als Papierausdruck ausgegeben, wobei auf letzteren das Geburtsdatum des Nutzers eingetragen werden muss (identisch mit dem Eintrag auf der VEJ-Kundenkarte).
Schülerwochenkarten können vom Donnerstag der Vorwoche an erworben werden. Schülermo- natskarten können ab dem 25. des Vormonats an erworben werden.31-TageTickets werden im Stadtverkehr Emden jederzeit verkauft.
Schülerwochen- und Schülermonatskarten werden am 1. Werktag jeden Monats und jeder Woche morgens zu den Hauptverkehrszeiten nicht in den Bussen verkauft. Dafür gelten die Schülermonatskarten bis zum 1. Werktag des Folgemonats, 12 Uhr, und die Schülerwochenkarten bis zum 1. Werktag der Folgewoche, 12 Uhr. Ist der 1. Werktag im Monat ein Samstag, gelten die Schülermonatskarten bis zum nachfolgenden Werktag, 12 Uhr.
2.13 Schülersammelzeitkarten
Schülersammelzeitkarten sind Fahrkarten, die dem Fahrgast Schülerwochen-/Schülermonatskarten bzw. im Stadtverkehr Emden stattdessen 31-TageTickets Schüler gesammelt anbieten.
Schülersammelzeitkarten erhalten nur Personen, die berechtigt sind, Schülermonatskarten, Schülerwochenkarten und 31-Tagetickets Schüler zu erhalten (siehe 2.12).
Schülersammelzeitkarten werden im Stadtverkehr Wilhelmshaven nur mit Lichtbild ausgegeben und sind nur mit Lichtbild gültig.
Schülersammelzeitkarten werden im Stadtverkehr Emden nur als Emder Karte (2.5) ausgegeben. Bei Nutzung von Regionalbussen innerhalb des Stadtgebiets Emden muss zusätzlich eine Stamm- karte mitgeführt werden. Die Stammkarte wird vom Stadtverkehr Emden ausgehändigt, die die Gültigkeit der Schülersammelzeitkarte nachweist.
Schülersammelzeitkarten gelten für die auf den Karten eingetragenen Kalendermonate und Kalenderwochen.
Der Fahrpreis entspricht dem Preis, der zu zahlen wäre, wenn für die in der Schülersammelzeitkarte benannten Wochen und Monate einzelne Schülerwochen- und Schülermonatskarten bzw. im Stadtverkehr Emden stattdessen 31-TageTickets Schüler gelöst würden. Bei Tarifänderungen während der Geltungsdauer werden Preisunterschiede nacherhoben oder erstattet.
Für verloren gegangene Schülersammelzeitkarten werden Ersatzkarten ausgestellt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird vom Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigten eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben. Im Stadtverkehr Wilhelmshaven werden unleserlich und beschädigte Schülersammelzeitkarte gegen eine Gebühr von 8,00€ ersetzt.
Wird die ursprünglich ausgehändigte Karte wieder aufgefunden, wird die Gebühr nicht zurückgezahlt. Schülersammelzeitkarten sind nicht übertragbar.
Der Inhaber einer Schülersammelzeitkarte hat die Benutzungsberechtigung auf Verlangen durch einen amtlichen Personalausweis mit Lichtbild nachzuweisen.
2.14 JugendTicket
Das JugendTicket steht laut gesetzlicher Regelung des § 7 e des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) allen Auszubildenden im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 3 mit Ausnahme von Studierenden unabhängig von ihrem Alter zum Erwerb zur Verfügung. Sie sind in der Anlage 4 dieser Tarifbestimmungen aufgeführt.
Das JugendTicket wird im Verkehrsverbund Ems Jade in zwei Varianten angeboten:
1. Schuljahres-Abonnement: Es kann sowohl von den Bezugsberechtigten (Selbstzahler) selbst als auch vom Träger der Schülerbeförderung bei den Verkehrsunternehmen bestellt werden. Die Gültigkeit ist vom 01.08. des jeweiligen Jahres bis 31.07. des Folgejahres Voraussetzung für Selbstzahler ist, dass das ausgebende Unternehmen mit einem Bestellschein bzw. einer Onlinebestellung ermächtigt wird, das Entgelt jährlich im Voraus geltend zu machen. Die Anspruchsberechtigung muss bei Bestellung nachgewiesen werden.
Für JugendTickets die über einen Träger der Schülerbeförderung bestellt werden, werden die Abrechnungsmodalitäten gesondert vertraglich vereinbart. Der Kunde erhält ein Ticket in Form einer Plastikkarte. Der Betrag ist der jeweilig gültigen Preistabelle zu entnehmen. Sollte durch Zuzug o.ä. der Schul-/Ausbildungsbeginn innerhalb des bereits laufenden Schuljahres stattfinden, so gilt das Ticket trotzdem ausschließlich für den aktuellen Schuljahreszeitraum.
2. Monats-JugendTicket: Es gilt vom 1. bis zum letzten Tag des Monats. Das Ticket ist ausschließlich im Barverkauf erhältlich (im Bus, bei den Verkehrsunternehmen und an den Servicestellen). Die Anspruchsberechtigten (§ 7 NNVG) erhalten das Monats-JugendTicket im Bus gegen Vorlage einer gültigen VEJ-Kundenkarte (siehe 2.15). Die Kundenkarte muss vom Inhaber und der Schule/Ausbildungsstätte ausgefüllt und dem Verkehrsunternehmen zur Ergänzung vorgelegt wer- den. Alternativ kann sie dem Fahrpersonal frankiert mitgegeben werden. Für jüngere Anspruchs- berechtigte (unter 15 Jahre) gilt die Kundenkarte auch ohne Bescheinigung der Schule bzw. Ausbildungsstätte. Die Kundenkarte muss vom Inhaber oder Erziehungsberechtigten dokumentenecht unterschrieben werden. Das Ticket ist mit Vor- und Nachnamen zu versehen. Der Betrag ist der jeweilig gültigen Preistabelle zu entnehmen.
Das JugendTicket und das Monats-Jugendticket unterliegen den allgemeinen Tarifanpassungen.
Das JugendTicket wird im Stadtverkehr Emden nur als Emder Karte (2.5) (elektronisches Ticket) ausgegeben. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über die Mobilitätszentrale. Die JugendTickets des Verkehrsverbundes Ems Jade gelten hier in vollem Umfang. Bei Nutzung von Regionalbussen innerhalb des Stadtgebietes Emden muss zusätzlich ein Ticketbeleg mitgeführt werden. Der Ticketbeleg wird von der SVE ausgehändigt, der die Gültigkeit des JugendTickets auf der Emder Karte nachweist. Dieser Beleg ist immer 2 Monate gültig und kann beim Busfahrer im Stadtverkehr Emden erneuert und muss im Namensfeld unterschrieben werden. Im Stadtverkehr Wilhelmshaven und im LK Friesland wird die Karte ebenfalls nur mit Lichtbild ausgegeben und ist nur mit Lichtbild gültig.
Das JugendTicket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten an allen Tagen in der Woche im gesamten VEJ-Liniennetz, auf der Baltrumlinie zwischen Norden und Neßmersiel sowie in der/den ÖPNV- Linie/n der Borkumer Kleinbahn, den Norderneyer Busverkehren und dem Anrufbus der Stadt Au- rich.
Das JugendTicket wird auf den Namen einer bestimmten Person ausgestellt und ist nicht übertragbar. Auf Verlangen des Fahr- oder Kontrollpersonals hat der Inhaber die rechtmäßige Benutzung mittels Personalausweis, Krankenkassenkarte oder Schülerausweis (ausschlaggebend ist das Lichtbild) nachzuweisen und ggf. die Unterschrift zu wiederholen.
Für verlorene und unleserlich gewordene JugendTickets im ABO werden Ersatzkarten ausgestellt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird vom Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigten eine Gebühr erhoben. Die jeweilige Höhe der Gebühr kann beim Servicepersonal der Mobilitätszentralen oder beim Busfahrer erfragt werden. Wird die ursprünglich ausgehändigte Karte wieder aufgefunden, wird die Gebühr nicht zurückgezahlt. Für verlorene oder abhanden gekommene Monats- JugendTickets wird kein Ersatz geleistet und eine Erstattung nicht vorgenommen.
2.15 VEJ-Kundenkarte
Zum Kauf von JugendTickets und Monats-JugendTickets ist eine Kundenkarte erforderlich. Die Karte ist vom Schüler gut lesbar auszufüllen. Ab dem Alter von 15 Jahren muss die Bescheinigung der Bildungseinrichtung oder der Ausbildungsstätte zur Ergänzung der Daten abgegeben werden.
Die Kundenkarte ist einer Mobilitätszentrale des VEJ (Aurich, Jever, Leer) rechtzeitig zur Vervollständigung vorzulegen. Sollte keine Mobilitätszentrale erreichbar sein, kann die ausreichend frankierte Kundenkarte unserem Fahrer übergeben werden. Nach Vervollständigung wird sie dann per
Post zurückgesandt. In Wilhelmshaven wird für das JugendTicket die Kundenkarte nicht ausgegeben, stattdessen enthält das Jugendticket ein Lichtbild des Inhabers/der Inhaberin. Für das Monats-Jugendticket ist eine VEJ-Kundenkarte notwendig und als Nachweis mitzuführen.
Bei der Fahrausweiskontrolle sind die Kundenkarte und der Fahrausweis zusammen vorzuzeigen.
Die Kundenkarte gilt bis zum eingetragenen Datum. Sie wird jedoch schon vorher ungültig, wenn die Schule/Ausbildungsstätte gewechselt wird oder aufgrund besonderer Bekanntmachungen (s.a. 2.13).
2.16 Schülerkarten “Plus“
Schülerkarten “Plus“ werden als Ergänzungskarte zu einer gültigen Schülersammelzeitkarte oder Schülermonatskarte oder eines 31-TageTickets Schüler ausgegeben. Sie gelten zusammen mit der Schülersammelzeitkarte oder Schülermonatskarte für den eingetragenen Kalendermonat, zusammen mit einem 31-TageTicket Schüler innerhalb desselben 31-Tage-Zeitraums. Die Schülerkarte “Plus“ berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Gesamtnetz, und zwar montags bis sonntags an Schul- und Ferientagen ganztägig.
2.17 SemesterTicket
Mit verschiedenen Universitäten und Hochschulen bestehen Verträge, nach denen Studierende dieser Studieneinrichtungen eine Fahrkarte, gültig für jeweils ein Semester bzw. Trimester, mit der Bezeichnung „SemesterTicket“ erhalten. Die Bedingungen sind in der Anlage 5 geregelt.
2.18 Mobil65Karte
Mobil65Karten werden an Fahrgästen ab 65 Jahren ausgegeben. Sie gelten für den eingetragenen Kalendermonat. Mobil65Karten berechtigen zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Verkehrsge- biet des VEJ.
Mobil65Karten sind nicht übertragbar. Auf Verlangen des Fahr- oder Kontrollpersonals hat der In- haber einer Mobil65Karte die rechtmäßige Benutzung nachzuweisen.
Die Mobil65Karte ist nicht nutzbar in den Stadtverkehren Emden und Wilhelmshaven, Nachteulen und Sonderfahrten.
2.19 Senioren-Card
Die Senioren-Card kann ab vollendetem 65. Lebensjahr erworben werden, nachzuweisen durch Personalausweis, Reisepass, Führerschein, o.ä.
Die Senioren-Card wird für 12 Monate erworben und ermöglicht dem(r) Inhaber(in) Einzelfahrten zum ermäßigten Fahrpreis „Kind/Gruppen/ermäßigt“ nach der jeweils gültigen Fahrpreistafel.
Sie gilt für die jeweils vollen 12 Folgemonate ab dem jeweils 1. des Folgemonats nach Antragstel- lung oder ab einem bei Beantragung anzugebenen Wunschmonat.
Die Senioren-Card ist nicht übertragbar.
Die Senioren-Card kann in allen Vorverkaufsstellen des Verkehrsverbundes-Ems-Jade erworben werden. Es wird die Möglichkeit geboten, die Bestellung postalisch zu tätigen, ebenfalls kann die Senioren-Card per Post zugestellt werden.
Die Senioren-Card ist nicht nutzbar in den Stadtverkehren Emden und Wilhelmshaven, Nachteulen und Sonderfahrten.
2.20 Familienticket
Das Familienticket ermöglicht bis zu zwei Erwachsenen für die Hin- und Rückfahrt an einem Tag die kostenfreie Mitnahme von bis zu drei Kindern bis 14 Jahren.
Der Fahrpreis für das Ticket ermittelt sich aus zwei Tagesrückfahrkarten nach der jeweils gültigen Fahrpreistafel.
Das Familienticket ist nicht nutzbar in den Stadtverkehren Emden und Wilhelmshaven, Nachteulen und Sonderfahrten.
Im Verkehrsgebiet der Stadtwerke Verkehrsbetriebe Wilhelmshaven gilt deren 24-Stunden-Karte am Wochenende und an Feiertagen als Familienkarte (siehe 2.7.)
2.21 Mehrfahrtenkarten (5er-Ticket)
Mehrfahrtenkarten werden für Erwachsene und Kinder ohne weitere Ermäßigung in den Fahrzeugenausgegeben.
Die Mehrfahrtenkarte bietet die Möglichkeit, in einer vom Fahrgast gewünschten Verbindung, fünf Fahrten zu einem ermäßigten Preis durchzuführen. Die einzelnen Fahrtabschnitte gelten nur am Tage der Entwertung. Sie berechtigen zu einer Fahrt mit beliebig häufigen Umsteigen in Richtung Fahrtziel. Rund- und Rückfahrten sind ausgeschlossen. Es gelten die Regeln für Einzelfahrten. Das 5er-Ticket ist nur gültig in den Landkreisen Aurich und Leer.
Mehrfahrkarten können von mehreren Fahrgästen gleichzeitig benutzt werden. Hierbei muß für jeden Fahrgast ein Fahrtabschnitt entwertet werden.
2.22 TagesTickets
TagesTickets werden nur im Stadtverkehr Emden ausgegeben und sind übertragbar.
Sie berechtigen zu beliebig vielen Fahrten an jenem Kalendertag, an dem sie entwertet wurden, bis zum abendlichen Betriebsschluss.
TagesTickets werden in zwei Varianten ausgegeben:
- TagesTicket Single: Nutzung durch eine Erwachsenen oder durch ein Kind im Alter von 6 bis ein- schließlich 13 Jahre
- TagesTicket Familie: Nutzung durch 2 Personen beliebigen Alters sowie bis zu 3 Kindern im Alter von 6 bis einschließlich 13 Jahren
Bei Bezahlung mit der Emder Karte (siehe 2.5) fällt ein reduzierter Preis gemäß Fahrpreistafel (Anlage 3) an.
2.23 Dat Alltied-Abo
Dat Alltied-Abo ist eine übertragbare Zeitkarte und wird nur im Stadtverkehr Emden ausgegeben. Es berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Stadtliniennetz Emden durch eine Person. Der Nutzer des Abos kann zusätzlich alle eigenen Kinder oder Enkel bis zu einem Alter von ein- schließlich 13 Jahren kostenfrei mitnehmen.
Dat Alltied-Abo wird auf einer Emder Karte (2.5) ausgegeben. In den Stadtbussen wird die Gültigkeit elektronisch geprüft. Bei Nutzung von Regionalbussen innerhalb des Stadtgebiets Emden muss zusätzlich ein Infodruck mitgeführt werden, der die Gültigkeit des Abos nachweist. Der Info- druck ist zwei Monate gültig und auf Nachfrage im Treffpunkt, in der Mobilitätszentrale am Hauptbahnhof oder beim Fahrpersonal der Stadtbusse erhältlich.
Der Vertrag zum Bezug des Alltied-Abos wird mit der Stadtverkehr Emden GmbH auf unbegrenzte Zeit geschlossen und startet zu einem beliebigen Monatsersten.
Der gemäß Fahrpreistabelle monatlich fällige Betrag wird von der Stadtverkehr Emden GmbH per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht. Das Lastschriftmandat schließt Veränderungen des monatlichen Abo-Preises bei Tarifänderungen ein. Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung sind der Stadtverkehr Emden GmbH unverzüglich anzuzeigen.
Wird eine Abbuchung wegen fehlender Deckung oder falscher Angaben vom Karteninhaber nicht eingelöst, so ist der Monatsbetrag zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr des Geldinstituts sofort zur Zahlung fällig. Die Stadtverkehr Emden GmbH ist berechtigt, nach Eintritt des Zahlungsverzugs für jede versandte Zahlungserinnerung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR zu be- rechnen. Dem Fahrgast steht es frei nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden in dieser Höhe nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die pauschale Mahngebühr.
Bei Zahlungsverzug des Fahrgastes ist die Stadtverkehr Emden GmbH berechtigt, das Alltied-Abo auf der Emder Karte des Fahrgastes zu sperren. Der Fahrgast bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Abo-Kosten zu zahlen.
Die ordentliche Kündigung des Abo-Vertrags ist für beide Vertragsparteien zu jedem Monatsende möglich, wenn sie bis zum 15. des betreffenden Monats bei der jeweils anderen Partei eingeht. Zum Ablauf des Kalendermonats wird Dat Alltied-Abo auf der Emder Karte dann automatisch ge- sperrt. Eine Rückgabe der Emder Karte ist nicht nötig, sondern sie kann zum Kauf anderer Fahr- scheine weitergenutzt werden.
Die Stadtverkehr Emden GmbH ist darüber hinaus zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Abo-Vertrags berechtigt, wenn sich der Fahrgast mit zwei Monatsbeträgen gemäß Fahrpreistabelle im Rückstand befindet. Dat Alltied-Abo auf der Emder Karte wird dann mit sofortiger Wirkung ge- sperrt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt im Übrigen unberührt.
Endet der Abo-Vertrag aufgrund einer Kündigung des Fahrgastes oder aufgrund einer Kündigung der Stadtverkehr Emden GmbH, die auf einem pflichtwidrigen Verhalten des Fahrgastes beruht, vor Ablauf der ersten 12 Nutzungsmonate, wird eine Nachzahlung fällig. Diese berechnet sich wie folgt:
[Anzahl Nutzungsmonate] x
[Preisdifferenz zwischen Alltied-Aborate und 31-TageTicket laut Fahrpreistabelle (Anlage 3) in der jeweils geltenden Fassung]
Kündigungen, die zum Ablauf der ersten 12 Nutzungsmonate oder später wirksam werden, sind dagegen kostenfrei.
Für verlorene und unleserlich gewordene Emder Karten mit dem Produkt „Dat Alltied-Abo“ werden Ersatzkarten ausgestellt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird vom Vertragspartner/Nutzer eine Gebühr in Höhe von 15€ erhoben, welche bei Abholung der Ersatzkarte gezahlt werden muss.
2.24 Sonstige Tarife und Tarifbestimmungen
2.24.1 Kinder
In Begleitung eines erwachsenen Fahrgastes werden bis zu 2 Kinder im Alter bis einschließlich 3 Jahre unentgeltlich befördert. Im Stadtverkehr Emden liegt diese Altersgrenze bei einschließlich 5 Jahren
Kinder im Alter von 4 bis einschließlich 11 Jahren erhalten Fahrkarten zum ermäßigten Fahrpreis, soweit ein solcher in der Fahrpreistafel (Anlage 3) vorgesehen ist. Im Stadtverkehr Emden gilt diese Regelung für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 13 Jahren.
2.24.2 Reisegruppen
Als Reisegruppen gelten Gruppen ab zehn gemeinsam reisenden Erwachsenen. Zwei Kinder im Alter von 4 bis einschließlich 11 Jahren zählen als ein Erwachsener.
Im Regionalverkehr und im Stadtverkehr Leer wird je Person der ermäßigte Fahrpreis für Einzel- karten erhoben
Im Stadtverkehr Wilhelmshaven ist bei Reisegruppen je Erwachsener ein Abschnitt der 4er-Karte, je Kind ein Abschnitt der ermäßigten 4er-Karte zu entwerten.
Reisegruppen im Stadtverkehr Emden bestehen aus mind. 10 erwachsenen Personen und zahlen je Person den ermässigten Einzelfahrscheinpreis des Stadtverkehrstarifs. Für Kinder im Alter von 6 bis 13 gilt der ermässigte Kinderfahrpreis lt. VEJ-Preistabelle der Stadt Emden.
Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn sich die Reisegruppe mindestens zwei Werktage vor Beginn der Fahrt anmeldet und sie mit den planmäßig eingesetzten Fahrzeugen befördert werden kann.
2.24.3 Beförderung von Schwerbehinderten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
Schwerbehinderte, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) mit Beiblatt sind, werden nach den Bestimmungen des SGB unentgeltlich be- fördert. Voraussetzung ist, dass der Schwerbehindertenausweis einen halbseitigen orangefarbigen Flächenaufdruck hat und zum Ausweis ein Beiblatt mit eingeklebter gültiger Wertmarke ausgestellt ist. Soweit im Ausweis vermerkt, werden Begleitpersonen unentgeltlich mitbefördert, auch dann, wenn ein Beiblatt nicht ausgestellt ist und der Schwerbehinderte selbst den tarifmäßigen Fahrpreis bezahlt.
Ein Krankenfahrstuhl, soweit die Beschaffenheit der Verkehrsmittel es zulässt, sonstige orthopädische Hilfsmittel und ein Führhund werden ebenfalls unentgeltlich befördert.
Gemäß § 228 Abs.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB IX erstreckt sich der Anspruch auf unentgeltliche Beförderung auf den Schwerbehinderten mit Merkzeichen (B) selbst, eine Begleitperson und einen Hund, wenn der Schwerbehinderte die entsprechende Wertmarke gekauft und im Schwerbehindertenausweis vorweisen kann. Fehlt die Wertmarke im Ausweis, muss der Schwerbehinderte zwar den vorgesehenen Fahrpreis zahlen, Begleitperson und Hund dürfen jedoch unentgeltlich fahren.
2.24.4 Beförderung von Polizeivollzugsbeamten
Polizeivollzugsbeamte der Landespolizei und der Bundespolizei in Uniform in Ausübung ihres Dienstes werden unentgeltlich befördert
2.24.5 Anerkennung von Tarifangeboten der Schienenverkehrsunternehmen
Die Anerkennung von Tarifangeboten der Schienenverkehrsunternehmen ist in der Anlage 6 geregelt.
2.24.6 Beförderung von Tieren und Sachen
Handgepäck, Kinderwagen und Krankenfahrstühle sowie Kleintiere in einem Behältnis werden unentgeltlich befördert. Für Hunde außerhalb geschlossener Behältnisse werden die ermäßigten Preise der Einzelkarte erhoben.
Für die Beförderung von Fahrrädern und Buskuriergut – Buskuriergut wird in den Stadtverkehren nicht befördert – wird ein Entgelt nach der Anlage 3 erhoben.
2.24.7 AnrufBus
Von diesen Bestimmungen abweichende Regelungen für den Anrufbus sind in der Anlage 7. Die Fahrpreise sind der VEJ- Fahrpreistafel zu entnehmen.
2.24.8 Job-Ticket
Das Job-Ticket ist ein Angebot der Stadtwerke-Verkehrsgesellschaft Wilhelmshaven GmbH (SWV) ausschließlich für den Stadtverkehr in Wilhelmshaven.
Allgemeines:
-
- Das SWV-Firmen-Abo kann von einer Firma, Behörde oder sonstigen Institution bestellt und
an aktive Mitarbeiter/-innen weitergegeben werden.
- Das SWV-Firmen-Abo berechtigt zu beliebig vielen Fahrten auf den Bussen der SWV inner-
halb des räumlichen Geltungsbereiches von Wilhelmshaven, darüber hinaus Mitnahme eines weiteren Erwachsenen und Mitnahme bis zu 3 Kinder (unter 12 Jahre) von montags bis frei- tags ab 19 Uhr, sowie ganztägig an Sams-, Sonn- und Feiertagen
- Das SWV-Firmen-Abo gilt nicht auf den Regionalbussen in Wilhelmshaven und nicht für ein- und ausbrechende Fahrten in/ aus dem Stadtgebiet.
- Die Benutzung der NWB ist mit dem SWV-Firmen-Abo nicht möglich.
- Das SWV-Firmen-Abo ist nicht übertragbar. Das SWV-Firmen-Abo gilt nur in Verbindung mit einer
JOB-Ticket Stammkarte und einem Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass etc.). Die Stammkarte wird mit einer Klarsichthülle und einer personalisierten Nummer nebst Namen herausgegeben.
- Das SWV-Firmen-Abo kann von einer Firma, Behörde oder sonstigen Institution bestellt und
1. Variante I (JOB-Ticket Großkunden-Abo)
Voraussetzung für den Bezug von SWV-JOB-Ticket Großkunden-Abo‘s ist der Abschluss eines Vertrages. Die Mindestbestellmenge beträgt 50 SWV- JOB-Ticket Großkunden-Abo‘s. Der Zusammenschluss von mehreren Unternehmen (Pooling) ist zulässig. Als Besteller und Vertragspartner tritt nur ein Unternehmen auf. Der Vertrag kann zu Beginn eines jeden Monats abgeschlossen werden und läuft dann insgesamt 12 Monate. Der Besteller erhält von der SWV monatlich eine Rechnung über die ausgegebenen SWV- JOB-Ticket Großkunden-Abo. Der Preis eines SWV- JOB-Ticket Großkunden-Abo richtet sich nach der Gesamtmenge der bestellten Karten. Grundlage für die Berechnung ist der jeweils gültige Tarif für die Jade-Monatskarte im Abo. Dabei wird ein Rabatt auf den monatlichen Preis der jeweils genehmigten Jade-Monatskarte im Abo ge- währt.
Dieser beträgt bei:
Abnahme von: 50 – 100 =13 %
ab 101 Rabatt = 18 %
2. Variante II (JOB-Ticket Kleinkunden-Abo)
Voraussetzung für den Bezug von SWV-JOB-Ticket Kleinkunden-Abo ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen Arbeitgeber und der SWV. Beschäftigte können direkt über ein Bestellformular bei der SWV ein JOB-Ticket Kleinkunden-Abo bestellen. Die Mindestbestellmenge beträgt 5 SWV-JOB-Ticket Kleinkunden-Abo. Eine Neubestellung kann zu Beginn eines jeden Monats erfolgen und läuft dann 12 Monate. Die SWV zieht die monatlichen Beträge über Lastschriftverfahren beim Besteller ein. Der Preis des JOB-Ticket Kleinkunden-Abo richtet sich nach dem jeweiligen gültigen Tarif der Jade-Monatskarte im Abo. Dabei wird für je 11 Monate der Preis der Jade-Monatskarte im Abo eingezogen, der 12. Monat ist kostenlos.
2.24.9 Niedersachsenticket
Das Niedersachsenticket wird in den Verkehrsmitteln des Verkehrsverbunds Ems-Jade anerkannt. Bei dem Niedersachsenticket handelt es sich um ein Produkt des Niedersachentarifs. Es gelten die „Beförderungsbedingungen Niedersachsentarif“ insbesondere Teil III Beförderungsentgelte und Fahrkarten Abschnitt 5. Relationslose Fahrkarten (u.a. einzusehen unter http://www.nieder- sachsentarif.de/befoerderungsbedingungen.html) in der jeweils aktuellen Version. Weitere Infor- mationen u.a. zu Geltungsbereich und –dauer sind unter http://niedersachsenticket.de/ erhältlich.
Das Niedersachsen-Ticket wird nicht durch die Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbunds Ems- Jade vertrieben.
Das Niedersachsen-Ticket und die Fahrt zum ermäßigten Preis für Niedersachsen-Ticket-Inhaber ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Niedersachsen-Tickets der Geltungs- tag, sowie die Namen aller gemeinsam Reisenden eingetragen sind. Diese Angaben sind vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen. Die Namen unterwegs Zusteigender sind ebenfalls vor Fahrtantritt einzutragen.
2.24.10 Anerkennung von Fahrscheinen des Niedersachsentarifs (Anschlussmobilität)
Der Niedersachsentarif ist der gemeinsame Tarif für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und gilt für Fahrten mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen in Niedersachsen. Relationsbezogene Fahrscheine und Zeitkarten des Niedersachsentarifs werden gemäß nachstehenden Regelungen im Vor- oder Nachlauf zu einer SPNV-Fahrt im Verkehrsverbund Ems-Jade anerkannt:
Relationsbartarif (Einzelfahrschein, Hin-/Rückfahrkarte)
Fahrkarten des Relationsbartarifs im Niedersachsentarif berechtigen im Rahmen der „Anschluss- mobilität“ ohne Kauf einer zusätzlichen Fahrkarte zu einer Fahrt mit allen Bussen des Verkehrsverbunds Ems-Jade zum auf der Fahrkarte angegebenen Startbahnhof (Vorlauf) oder vom Zielbahnhof innerhalb der nachstehend aufgeführten örtlichen Geltungsbereiche (Nachlauf) gem. Anlage 8. Zur Verdeutlichung der Geltung ist auf der Fahrkarte für den Start- und/oder Zielbahnhof ein entsprechender Zusatz aufgedruckt.
Zeitkarten (Wochen- und Monatskarten)
Fahrkarten des Zeitkartensegments, gem. Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs in der jeweils geltenden Fassung, berechtigen zum Erwerb von vergünstigten Anschlusszeitkarten. Zeitkarten berechtigen ohne Kauf einer zusätzlichen Fahrkarte zu einer Fahrt mit allen Bussen des Verkehrsverbunds Ems-Jade zum auf der Fahrkarte angegebenen Startbahnhof (Vorlauf)
oder vom Zielbahnhof innerhalb der nachstehend aufgeführten örtlichen Geltungsbereiche (Nach- lauf) gem. Anlage 8. Zur Verdeutlichung der Geltung ist auf der Fahrkarte für den Start- und/oder Zielbahnhof ein entsprechender Zusatz aufgedruckt.
Für die Beförderung von Kindern im Zuge der Anschlussmobilität gelten die Altersgrenzen und Mitnahmeregelungen gemäß Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs in der jeweils geltenden Fassung.
Die Fahrkarten werden nur über die Verkaufsstellen des Niedersachsentarifs und gemäß dessen Bestimmungen ausgegeben.
Weitere Bestimmungen
Die Nicht- oder Teilausnutzung der Anschlussmobilität begründet keinen Anspruch auf Fahrgel- derstattung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Niedersachsentarifs, die Bestimmungen des Gemeinschaftstarifs des Verkehrsverbunds Ems-Jade sowie die Beförderungsbedingungen des jeweiligen in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmens.
2.24.11 FrieslandJugendTicket
Das FrieslandJugendTicket ist ein Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 20 Jahren. Es wird als Monatsticket und als Jahresticket herausgegeben und ist nicht über- tragbar. Es berechtigt zur kostenfreien Nutzung auf beliebig vielen Fahrten auf den Linien des Regionalverkehrs im Landkreis Friesland, und zwar montags bis freitags ab 14:00 Uhr sowie samstags, sonntags und in den Ferien ganztägig. Das FrieslandJugendTicket ist ausschließlich gültig auf den Linien des Regionalverkehrs des Verkehrsverbundes Ems- Jade im Landkreis Friesland, ausgenommen der Linien 420, 430, 480 und 338. Die Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen. Die Berechtigung ist auf Verlangen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis oder einem gültigen Schülerausweis nachzuweisen. Der Nutzer darf bei Beginn des Gültigkeitszeitraumes das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
FrieslandJugendTicket als Monatsticket
Das FrieslandJugendTicket ist vom Inhaber mit dem Namen zu versehen. Das FrieslandJugend- Ticket ist bei den Verkehrsunternehmen, den VEJ-Vorverkaufsstellen und über den Fahrausweisdrucker der Verkehrsunternehmen erhältlich. Das FrieslandJugendTicket ist für den eingetragenen Kalendermonat gültig. Bei Verlust oder Beschädigung des FrieslandJugendTicket wird kein Ersatz geleistet.
FrieslandJugendTicket als Jahresticket
Das FrieslandJugendTicket als Jahresticket wird als Plastikkarte ausgegeben. In der Regel wird das FrieslandJugendTicket per Post versandt. Es ist gültig für das eingetragene bzw. laufende Kalenderjahr. Um das FrieslandJugendTicket zu erhalten, ist ein Bestellformular auszufüllen. Das Bestellformular ist vom Besteller sowie bei Personen unter 18 Jahren von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und muss der Mobilitätszentrale in Jever zukommen. Bestellformulare sind bei den Verkehrsunternehmen des Landkreises Friesland sowie über die VEJ- Internetseite (www.vej-bus.de) erhältlich. Der Jahresbeitrag ist in einer Summe an den VEJ zu zahlen (12*Monatsticketpreis lt. Fahrpreistafel). Eine Kündigung vor Ablauf des Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Bei Zahlart Überweisung wird dem Besteller das Ticket nach Zahlungseingang und bei Vorliegen des unterschriebenen Bestellformulars übersandt. Bei Verlust des FrieslandJugendTicketals Jahrestickets kann eine Zweitausstellung beantragt werden. Eine Zweitausstellung kostet 15,00 EUR. Der Betrag ist ohne weitere Aufforderung direkt zu begleichen nach Zahlungseingang wird das Ticket ausgehändigt.
3. Umsatzsteuer
In den Fahrpreisen ist die Umsatzsteuer zum ermäßigten Steuersatz, im Entgelt für die Beförderung von Buskuriergut der Regelsteuersatz enthalten.
Berechtigte für Schülermonats-, Schülerwochen-, Schülersammelzeitkarten und Jugendtickets
gültig ab 01.08.2022
Nach den gesetzlichen Regelungen nach § 7 e des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) werden die Tickets mindestens allen Auszubildenden im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 3 mit Ausnahme von Studierenden unabhängig von ihrem Alter zum Erwerb zur Verfügung stehen.
§ 7 a Abs. 1 Satz 3 NNVG definiert den Ausbildungsverkehr als Beförderung von Auszubildenden im Sinne des § 1 Abs. 1 der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr vom 2. August 1977 (BGBl. I S. 1460), zuletzt geändert durch Artikel 124 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436).
Auszubildende im Sinne des § 45a Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes sind:
1. schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres; 2. nach Vollendung des 15. Lebensjahres
a) Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater – allgemeinbildender Schulen,
– berufsbildender Schulen,
– Einrichtungen des zweiten Bildungsweges,
– Hochschulen, Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkhochschulen;
b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe a) fallen besuchen, sofern sie auf Grund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;
c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen;
d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in ei- nem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;
e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;
f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist;
g) Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfa- chen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Ver- waltung erhalten;
h) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder ver- gleichbaren sozialen Diensten.
Wobei die Studierenden und die Praktikanten in Verbindung mit dem Studium ausgenommen werden müssen.
Bedingungen für das Abonnement SemesterTicket
StudentInnen bestimmter Universitäten und Hochschulen erhalten ein besonderes Zeit-Ticket im Abonne- ment für jeweils ein Semester mit der Bezeichnung SemesterTicket. Das SemesterTicket besteht aus einer Kundenkarte für StudentInnen mit eingedruckter Wertmarke und wird als Anhang mit der Immatrikulati- onsbescheinigungen ausgehändigt. Für das Semester Ticket gelten die Tarifbestimmungen und Beförde- rungsbedingungen des VBN und der Verkehrsunternehmen im Bereich der Verkehrsregion Nahverkehr Ems-Jade sowie für die SPNV-Anschlussstrecken die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG und die Beförderungsbedingungen der NordWestBahn GmbH.
Das SemesterTicket:
– ist personengebunden und daher nicht übertragbar
– ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
(Kundenkarte wird ohne Lichtbild ausgegeben. Ausnahme: SemesterTicket der IUB)
– kann eingezogen werden, wenn kein Lichtbildausweis vorgelegt werden kann
– lässt nur die Mitnahme von maximal 2 Kindern unter 6 Jahren zu
– gilt bei der DB und NWB nur für Fahrten in der 2. Klasse. Der Übergang in die 1. Klasse ist auch mit
einem 1. Klasse-Ticket nicht gestattet.
– berechtigt nur innerhalb des VBN-Gebietes zur Nutzung der IC-Züge. Dabei ist ein monatlicher Aufpreis
zu entrichten.
Ergänzend gelten die nachfolgend aufgeführten Bedingungen. 1. Voraussetzungen für das SemesterTicket
Für das Angebot SemesterTicket ist Voraussetzung, dass die diesem Angebot zu Grunde liegenden Vereinbarungen mit den Verfassten Studentenschaften der Hochschule Bremen, der Universität Bre- men und der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, vertreten durch den jeweiligen Allgemeinen StudentInnen-Ausschuss (AStA), rechtsverbindlich abgeschlossen sind. Die drei Vereinbarungen müs- sen gleichermaßen bestehen. Mit einbezogen sind die Hochschule für Künste in Bremen, die Hoch- schule Bremerhaven, der Hochschulverein Ottersberg für das soziale Wirken der Kunst e.V., die Deut- sche Außenhandels- und Verkehrs-Akademie e.V., die International University Bremen (IUB) sowie die Fachhochschule Oldenburg, Ostfriesland, Wilhelmshaven (FH OOW).
Das SemesterTicket muss für alle StudentInnen der Universitäten und der Hochschulen abgenommen werden. Folgende Personen sind von der Verpflichtung ausgenommen:
- Schwerbehinderte, die nach dem Sozialgesetzbuch IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes mit der dazugehörigen Wertmarke nachweisen oder auf Grund ihrer Behinde- rung Verkehrsmittel des VBN nicht oder frei (G bzw. aG) nutzen können,
- StudentInnen, die sich auf Grund ihres Studiums nachweislich für ein Semester im Ausland aufhal- ten,
- TeilnehmerInnen am Online-Studium
- StudentInnen in Urlaubssemestern oder Praxissemestern wird die Teilnahme am SemesterTicket
freigestellt.
2. Geltungsbereich
Das SemesterTicket gilt während des Gültigkeitszeitraumes an allen Tagen für beliebig viele Fahrten im Gesamtnetz des VBN, im Busliniennetz der Verkehrsunternehmen in der Verkehrsregion Nahverkehr Ems-Jade und auf folgenden Schienenstrecken außerhalb des VBN-Gebietes:
Bremerhaven – Cuxhaven Rastede – Wilhelmshaven Sande – Esens (Ostfrl.) Augustfehn – Emden– Norddeich Eystrup – Hannover Hbf
Rotenburg (Wümme) – Hamburg Hbf Leer – Rheine
Ahlhorn – Osnabrück Hbf Wildeshausen – Osnabrück Hbf Lemförde – Osnabrück Hbf
In den IC-Zügen gilt das SemesterTicket ausschließlich im VBN-Gebiet.
3. Entgelt und Zahlungsmodalitäten
Der Beitrag für das SemesterTicket pro Semester kann der Fahrpreistafel (Anlage 3) entnommen wer- den und wird bei der Immatrikulation mit dem Semesterbeitrag eingezogen. Im Falle eines Hochschulwechsels zwischen den vorstehend genannten Universitäten/Hochschulen entfällt eine weitere Zahlung für das jeweils laufende Semester. Der Beitrag für das SemesterTicket wird von den ASten an den VBN abgeführt.
Bei Immatrikulation an mehr als einer am SemesterTicket beteiligten Universitäten/Hochschulen ist nur ein SemesterTicket abzunehmen.
Die Abrechnung des SemesterTickets wird im Auftrage des VBN von der Bremer StraßenbahnAG (BSAG) durchgeführt.
4. Fahrgelderstattung und Kündigung eines bestehenden Abonnements
Bei Exmatrikulation oder Tod erstatten die Verfassten Studentenschaften gegen entsprechenden Nachweis und Abgabe des SemesterTickets die nicht in Anspruch genommenen Fahrtkosten. Angefangene Monate bleiben bei der Berechnung des Erstattungsbetrages unberücksichtigt.
Bei Verlust des SemesterTickets kann ein neues SemesterTicket nur von der Universität bzw. Hochschule ausgestellt werden.
StudentInnen, die vor der Inanspruchnahme des SemesterTickets eine Monatskarte für Erwachsene persönlich abonniert haben, können zum Gültigkeitsbeginn des SemesterTickets dieses Abonnement kündigen. Auf die Erhebung des Unterschiedsbetrages zwischen Abonnementspreis und dem Preis der Monatskarte wird in diesem Fall verzichtet.
Anerkennung von Tarifangeboten der Schienenverkehrsunternehmen
1. Gegen Vorlage einer gültigen BahnCard (BahnCard Jugend, BahnCard25 und BahnCard50) der Deutschen Bahn erhalten Inhaber auf den nachfolgend aufgeführten Buslinien des VEJ Einzelkarten zum er- mäßigten Fahrpreis. Kinder erhalten darauf eine weitere Ermäßigung von 25 %, wobei der Fahrpreis auf volle 10 Cent gerundet wird. Die Bahncard 100 erlaubt die kostenfreie Fahrt, außer auf der Linie 460.
121 | Wilhelmshaven – Schillig | 313 | Wittmund – Esens |
211 | Jever – Harlesiel | 410 | Aurich – Emden |
212 | Jever – Horumersiel | 411 | Georgsheil -Norden |
214 | Jever – Moorwarfen | 412 | Norden – Norddeich |
215 | Jever – Cäciliengroden | 460 | Aurich – Leer |
216 | Jever – Fedderwardengroden | 620 | Leer – Bad Nieuweschans |
217 | Jever – Middelsfähr | 621 | Leer – Emden |
218 | Jever – Friedeburg | 622 | Leer – Papenburg |
219 | Jever – Wilhelmshafen | 623 | Leer – Augustfehn |
220 | Jever – Sillenstede – Jever | 624 | Leer – Bunderhee – Kanalpolder |
222 | Sande – Wilhelmshafen | 625 | Leer – Westerende |
227 | Sommer – Sonne – Freizeit | 635 | Leer – Wymeer |
2. Folgende Angebote der Deutschen Bahn, und zwar
Fahrscheine für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt (Normalpreis) Plan&Spar-Fahrscheine
Mitfahrer-Fahrpreis
Großkundenabonnement (GKA)
Kurreisen (Kur-GKT)
Urlaubsfahrten für Teilnehmer des Bundesfreiwilligendiensts Militärdienstfahrschein der Bundeswehr
Dienstantrittsreisen der Bundeswehr
Gruppenfahrscheine
Rail & Fly- Fahrscheine
werden auf folgenden Buslinien des VEJ anerkannt:
312 | Norden – Harlesiel | ||
313 | Wittmund – Jever | ||
620 | Leer – Bad Nieuweschans |
Gruppenfahrscheine werden nur anerkannt, wenn die Beförderung mindestens 24 Stunden vor der Fahrt angemeldet wurde und ohne zusätzliche Leistungen durchgeführt werden kann.
3. Auf folgenden Buslinien des VEJ werden Zeitkarten Bus/Schiene anerkannt:
211 | Jever – Harlesiel | 412 | Norden – Norddeich |
213 | Jever – Varel | 620 | Leer – Bad Nieuweschans |
215 | Jever – Sande | 621 | Leer-Emden |
219 | Jever – Wilhelmshaven | 622 | Leer – Papenburg |
222 | Sande – Wilhelmshaven | 623 | Leer – Augustfehn |
312 | Norden – Harlesiel | 624 | Leer – Bunderhee – Kanalpolder |
313 | Wittmund – Esens | 625 | Leer – Westerstede |
410 | Aurich – Emden | 635 | Leer – Wymeer |
411 | Norden – Georgsheil |
4. City-Ticket
Das City-Ticket Angebot der DB wird im Stadtgebiet von Wilhelmshaven auf den Bussen der Stadtwerke- Verkehrsbetriebe Wilhelmshaven GmbH anerkannt
Abweichende Bestimmungen für den AnrufBus
Bedienungsregularien AnrufBus im Landkreis Leer
1. Einsatzgebiet
Das Einsatzgebiet des AnrufBus umfasst das Gebiet des Landkreises Leer ohne die Stadt Leer und die Insel Borkum sowie von/nach Leer, Papenburg, Westerstede (Ammerlandklinik) und Augustfehn (Bahnhof). In der Stadt Leer werden die Haltestellen Bahnhof/ZOB, Blinke, Bavinkstr. und Friesenstraße angefahren. In Papenburg erfolgt eine Bedienung der Haltestellen Bahnhof, Rathaus und Michaeliskirche.
2. Einsatzzeiten
Der AnrufBus verkehrt
Mo – Fr 7:30 Uhr – 18:00 Uhr Sa/So + Feiertage 9:00 Uhr – 18:00 Uhr
3. Tarife
Gemäß VEJ-Preistabelle. Es gelten ausschließlich Einzelfahrausweise.
4. Ausschluss der Beförderung
Der AnrufBus ist nicht berechtigt, Fahrgäste auf einer parallel laufenden Linie zu befördern, wenn in einem Zeitraum von 45 Minuten vor oder nach beabsichtigten Durchführung der Fahrt dort planmäßig ein Linien- bus verkehrt. Der Disponent ist in diesem Fall verpflichtet, den Fahrgast auf das Linienverkehrsangebot zu verweisen.
Geltungsbereich der Anschlussmobilität
Eine SPNV-Fahrkarte mit Start/Ziel-Station gemäß Tabelle 1 berechtigt im Verkehrsgebiet des Verkehrs- verbund Ems-Jade zur Nutzung des ÖPNV im Vor/Nachlauf an der Haltestelle der eingetragenen Tarifzo- nen gem. Tabelle 2.
Tabelle 1:
Station | Gültigkeit tarifliche Integration in VEJ-Tarifzone(n): |
---|---|
Emden Hbf | 150 |
Emden Außenhafen | 150 |
Esens(Ostfriesl) | 301 |
Jever | 200 |
Leer(Ostfriesl) | 600 |
Norden | 500 |
Norddeich Mole | 500 |
Norddeich | 500 |
Sande | 203 |
Sanderbusch | 203 |
Schortens-Heidmühle | 202 |
Marienhafe | 518 |
Varel(Oldb) | 211 |
Weener | 700 |
Wilhelmshaven Hbf | 110 |
Wittmund | 300 |
Burhafe(Ostfriesl) | 300 |
Tabelle 2: An folgenden Bahnhöfen können nachfolgende Haltestellen im Vorlauf/Nachlauf zur SPNV- Fahrt genutzt werden:
Bahnhof Emden & Emden Außenhafen (Tarifzone 150)
Haltstellenname | Tarifzone | Haltstellenname | Tarifzone |
---|---|---|---|
Emden(Ostfriesl) Ginsterweg | 150 | Emden(Ostfriesl) Geibelstraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Hagebuttenweg | 150 | Emden(Ostfriesl) Apollo | 150 |
Emden(Ostfriesl) Buchenstraße | 150 | Emden(Ostfriesl) Schifferweg | 150 |
Emden(Ostfriesl) Herderstraße | 150 | Emden(Ostfriesl) Abenteuerspielplatz | 150 |
Emden(Ostfriesl) DollartCenter | 150 | Emden(Ostfriesl) Twixlumer Straße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Lise-Meitner-Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Jugendherberge | 150 |
Emden(Ostfriesl) Boltentorstraße | 150 | Emden(Ostfriesl) Petkumer Straße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Pilsumer Reihe | 150 | Emden(Ostfriesl) Rathaus | 150 |
Emden(Ostfriesl) Ludolf-Backhuysen-Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Friesland | 150 |
Emden(Ostfriesl) Fritz-Reuter-Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Borssumer Schleuse | 150 |
Emden(Ostfriesl) Pewsumer Reihe | 150 | Emden (Ostfriesl) Wilhelm-Leuschner-Straße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Eckersweg | 150 | Emden (Ostfriesl) Widdelswehrster Warf | 150 |
Emden (Ostfriesl) Am Sportplatz | 150 | Emden (Ostfriesl) Zum Bind | 150 |
Emden(Ostfriesl) Max-Born-Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Constantiadeich | 150 |
Emden(Ostfriesl) Kuffweg | 150 | Emden(Ostfriesl) Sternburg | 150 |
Emden(Ostfriesl) Schuteweg | 150 | Emden(Ostfriesl) Schule Herrentor | 150 |
Emden(Ostfriesl) Schmackweg | 150 | Emden(Ostfriesl) Stürknüst | 150 |
Emden(Ostfriesl) Filkuhlweg | 150 | Emden(Ostfriesl) Röcken | 150 |
Emden(Ostfriesl) Kieselstraße | 150 | Emden(Ostfriesl) Kopernikusstraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Barschweg | 150 | Emden(Ostfriesl) Klinikum | 150 |
Emden(Ostfriesl) Makrelenstraße | 150 | Emden(Ostfriesl) Eggenastraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Osterhörn | 150 | Emden(Ostfriesl) Außenhafen Borkumanleger | 150 |
Emden(Ostfriesl) Hechtstraße | 150 | Emden(Ostfriesl) Neutorstraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Zum Uphuser Meer | 150 | Emden(Ostfriesl) Kunsthalle | 150 |
Emden(Ostfriesl) Grundschule Petkum | 150 | Emden(Ostfriesl) Hauptbahnhof/ZOB | 150 |
Emden(Ostfriesl) Courbièrestraße | 150 | Emden(Ostfriesl) Seeschwalbenstraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Königsberger Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Spiekerburger Weg | 150 |
Emden(Ostfriesl) Danziger Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Jarßumer Warf | 150 |
Emden(Ostfriesl) Elbinger Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Möwensteert | 150 |
Emden(Ostfriesl) Hamhuser Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Schule Wolthusen | 150 |
Emden(Ostfriesl) Heilsberger Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Nordermeedenstraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Thorner Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Schule Constantia | 150 |
Emden(Ostfriesl) Seeschleuse | 150 | Emden(Ostfriesl) Bolardusstraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Alte Liebe | 150 | Emden(Ostfriesl) Eilsumer Reihe | 150 |
Emden(Ostfriesl) Dollartstraße | 150 | Emden(Ostfriesl) Wirdumer Reihe | 150 |
Emden(Ostfriesl) Pumpstation | 150 | Emden(Ostfriesl) Ulmenstraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Berumer Straße | 150 | Emden (Ostfriesl) Freibad Borssum | 150 |
Emden(Ostfriesl) Saxumer Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Stadtwerke | 150 |
Emden(Ostfriesl) Fletumer Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Am Delft | 150 |
Emden(Ostfriesl) Agentur für Arbeit | 150 | Emden(Ostfriesl) Große Straße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Saarbrücker Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Sandstraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Schützenplatz | 150 | Emden(Ostfriesl) Basaltstraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Sielweg | 150 | Emden(Ostfriesl) Pastor-Frerichs-Straße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Kulturzentrum | 150 | Emden(Ostfriesl) Friedhof Tholenswehr | 150 |
Emden(Ostfriesl) Conrebbersweg | 150 | Emden(Ostfriesl) Gorch-Fock-Straße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Hermann-Löns-Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Gustav-Freytag-Straße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Klopstockstraße | 150 | Emden(Ostfriesl) Hannoversche Straße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Heinrich-Nanninga-Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Dresdener Straße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Klein-von-Diepold-Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Hoher Weg | 150 |
Emden(Ostfriesl) Ludwig-Uhland-Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Immingaweg | 150 |
Emden(Ostfriesl) Gerhart-Hauptmann-Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Tileman-Wiarda-Straße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Concordiastraße | 150 | Emden(Ostfriesl) Hagedornstraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Klaus-Groth-Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Folkmar-Allena-Straße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Stadtwald | 150 | Emden(Ostfriesl) Neuer Markt | 150 |
Emden(Ostfriesl) Der Alte Postweg | 150 | Emden(Ostfriesl) Burggraben | 150 |
Emden(Ostfriesl) Erikaweg | 150 | Emden(Ostfriesl) Maria-Wilts-Straße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Friedensweg | 150 | Emden(Ostfriesl) Stadtgarten | 150 |
Emden(Ostfriesl) B210/Kolonie | 150 | Emden(Ostfriesl) Am Herrentor | 150 |
Emden(Ostfriesl) Gewerbegebiet Nord | 150 | Emden(Ostfriesl) Kranstraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Schulzentrum Steinweg | 150 | Emden(Ostfriesl) Am Roten Siel | 150 |
Emden(Ostfriesl) Schweriner Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Osterstraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Schützenplatz | 150 | Emden(Ostfriesl) Frickensteinplatz | 150 |
Emden(Ostfriesl) Kulturbunker | 150 | Emden(Ostfriesl) Liekeweg | 150 |
Emden(Ostfriesl) Hermann-Allmers-Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Osterburger Weg | 150 |
Emden(Ostfriesl) Gottfried-Keller-Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Hachstraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Menso-Alting-Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Pogumer Weg | 150 |
Emden(Ostfriesl) Douwesstraße | 150 | Emden(Ostfriesl) Eschenweg | 150 |
Emden(Ostfriesl) Nordertorstraße | 150 | Emden(Ostfriesl) Hilmarstraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Ziegeleistraße | 150 | Emden(Ostfriesl) Süderweg | 150 |
Emden(Ostfriesl) Bakkersweg | 150 | Emden(Ostfriesl) Ubierstraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Zum Bind | 150 | Emden(Ostfriesl) Leysand | 150 |
Emden(Ostfriesl) Fährstraße | 150 | Emden(Ostfriesl) Dithmarscher Straße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Fähre Petkum | 150 | Emden(Ostfriesl) Stedinger Straße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Hohe Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Hochschule | 150 |
Emden(Ostfriesl) Dornumer Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Schule Larrelt | 150 |
Emden(Ostfriesl) Althusiusstraße | 150 | Emden(Ostfriesl) Taubenstraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Oranienweg | 150 | Emden(Ostfriesl) Maarweg | 150 |
Emden(Ostfriesl) Körmeisterweg | 150 | Emden(Ostfriesl) Ringlohne | 150 |
Emden(Ostfriesl) Hansastraße | 150 | Emden(Ostfriesl) Alte Landesstraße | 150 |
Emden(Ostfriesl) Zu den Hafenbecken | 150 | Emden(Ostfriesl) Logumer Vorwerk | 150 |
Emden(Ostfriesl) Nesserlander Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Randzelweg | 150 |
Emden(Ostfriesl) Nesserlander Schleuse | 150 | Emden(Ostfriesl) Logumer Straße Ost | 150 |
Emden(Ostfriesl) Kloster-Langen-Straße | 150 | Emden(Ostfriesl) Logumer Straße Mitte | 150 |
Emden(Ostfriesl) Schule Wybelsum | 150 | 150 |
Bahnhof Esens (Tarifzone 301)
Haltstellenname | Tarifzone | Haltstellenname | Tarifzone |
---|---|---|---|
Esens Hoher Weg | 301 | Esens Siebet-Attena-Straße | 301 |
Margens | 301 | Esens Bahnhofstraße | 301 |
Esens Osthörn | 301 | Esens Bahnhof | 301 |
Esens Nordorf | 301 | Esens NIGE Sek I Gebäude | 301 |
Esens Hagebaumarkt | 301 | Esens Sterburer Weg | 301 |
Hartward | 301 | Esens Jugendherberge | 301 |
Esens Erholung | 301 | Esens Dreifachturnhalle | 301 |
Esens Traube | 301 | Esens NIGE | 301 |
Esens ZOB Herdetor | 301 |
Bahnhof Jever (Tarifzone 200)
Haltstellenname | Tarifzone | Haltstellenname | Tarifzone |
---|---|---|---|
Jever Hookstief | 200 | Jever Tivoli | 200 |
Jever Alter Markt/Schloss | 200 | Jever AOK | 200 |
Jever Brauerei | 200 | Jever ZOB/Bahnhof | 200 |
Jever Siebetshaus | 200 | Jever Kiebitzplatz | 200 |
Jever Einkaufszentrum | 200 | Jever BBS | 200 |
Jever Englischer Weg | 200 | Jever Gewerbegebiet | 200 |
Moorwarfen Lübben | 200 | Jever Auskündigerei | 200 |
Jever Schlosserplatz | 200 | Jever Hermannstraße | 200 |
Jever Dannhalmsweg | 200 | Jever Am Woltersberg | 200 |
Jever Kleine Bahnhofstraße | 200 | Jever Sportzentrum | 200 |
Jever Schützenhof | 200 | Cleverns Behrends | 200 |
Cleverns Hayen | 200 | Cleverns Juilfs | 200 |
Cleverns Schule | 200 | Cleverns Schulweg/Schule | 200 |
Grappermöns | 200 | Jever An der Leide | 200 |
Jever Blumenkohl | 200 | Jever Kaffeehaus Rahrdum | 200 |
Jever Rahrdum Kreisel | 200 | Jever Rahrdumer Schweiz | 200 |
Jever Schulweg | 200 | Möns Abzw. Sandel | 200 |
Möns Albers | 200 | Möns Jürgens | 200 |
Moorwarfen B 210 | 200 | Moorwarfen Drosselweg | 200 |
Moorwarfen Ort | 200 | Sandel Reuter | 200 |
Sandelerburg | 200 | Sandelerhorsten | 200 |
Sanderler -Möns Schule | 200 | Schenum | 200 |
Bahnhof Leer (Tarifzone 600)
Haltstellenname | Tarifzone | Haltstellenname | Tarifzone |
---|---|---|---|
Leer B436/Hauptstr. | 600 | Leer(Ostfriesl) Schleusenweg | 600 |
Leer(Ostfriesl) Kreisaltenheim | 600 | Leer(Ostfriesl) Esklumer Fährweg | 600 |
Leer(Ostfriesl) Blinke/BBS | 600 | Leer(Ostfriesl) An der Emsbrücke | 600 |
Leer(Ostfriesl) Mittelweg/Fasanenstraße | 600 | Leer(Ostfriesl) Eichenwallschule | 600 |
Leer(Ostfriesl) Logaerfeld | 600 | Leer(Osfriesl) Multi Süd | 600 |
Leer(Ostfriesl) Mittelweg/Möwenstraße | 600 | Leer(Ostfriesl) Schloss Evenburg | 600 |
Leer(Ostfriesl) Heitz | 600 | Leer(Ostfriesl) Blinke | 600 |
Leer(Ostfriesl) Immanuel-Kant-Straße | 600 | Leer(Ostfriesl) Fetenscheune | 600 |
Leer(Ostfriesl) Auf der Lübsche | 600 | Leer(Ostfriesl) Post | 600 |
Leer(Ostfriesl) Evenburgallee | 600 | Leer(Ostfriesl) Ringstraße/Multi Nord | 600 |
Leer(Ostfriesl) Ostermeedlandsweg | 600 | Leer(Ostfriesl) Edzardstraße/Sparkasse | 600 |
Leer(Ostfriesl) Pastorenkamp | 600 | Leer(Ostfriesl) Unkel | 600 |
Leer(Ostfriesl) Hermann-Tempel-Rin | 600 | Leer(Ostfriesl) Hauptstraße/Roter Weg | 600 |
Leer(Ostfriesl) Wendekamp | 600 | Leer(Ostfriesl) Logaer Weg/Kreuzstraße | 600 |
Leer(Ostfriesl)Edzardstraße/Fletumer Straß | 600 | Leer(Ostfriesl) Friesenstraße/Jahnstraße | 600 |
Leer(Ostfriesl) Zeppelinstraße/Gutenbergschul | 600 | Leer(Ostfriesl) Ledastraße/Tourismuszent | 600 |
Leer(Ostfriesl) Moorweg/Bahndamm | 600 | Leer(Ostfriesl) Sägemühlenstraße | 600 |
Leer(Ostfriesl) Loga Sparkasse | 600 | Leer(Ostfriesl) Heisfelder Straße | 600 |
Leer(Ostfriesl) Bremer Straße/Volksbank | 600 | Leer(Ostfriesl) Brückenhaus | 600 |
Leer(Ostfriesl) Conrebbersweg | 600 | Leer(Ostfriesl) Plytenbergschule | 600 |
Leer(Ostfriesl) Pferdemarkt | 600 | Leer(Ostfriesl) Gymnasium | 600 |
Leer(Ostfriesl) Burfehner Weg/Hallenbad | 600 | Leer(Ostfriesl) Osterstegschule | 600 |
Leer(Ostfriesl) Kolonistenweg | 600 | Leer(Ostfriesl) Friesenstraße/Augustenstraße | 600 |
Leer(Ostfriesl) Moorweg/Heidestraße | 600 | Leer(Ostfriesl) ZOB/Bahnhof | 600 |
Leer(Ostfriesl) Bungerskamp | 600 | Leer(Ostfriesl) Leding | 600 |
Leer(Ostfriesl) Bollinghauser Weg | 600 | Leer(Ostfriesl)-Loga Eichendorffstraße | 600 |
Leer(Ostfriesl) Greta-Schoon-Schule | 600 | Nettelburg | 600 |
Leer(Ostfriesl) Altenhei | 600 | Leer(Ostfriesl) Kaserne | 600 |
Leer(Ostfriesl) Gutenbergschule | 600 | Leer(Ostfriesl) Papenburger-/Saarstraße | 600 |
Leer(Ostfriesl) Lütje Weg | 600 | Leer(Ostfriesl) Barkei | 600 |
Leer(Ostfriesl) Schreiberskamp | 600 | Leer(Ostfriesl) Heisfelder Straße/Apotheke | 600 |
Leer(Ostfriesl) Mozartstraße | 600 | Leer(Ostfriesl) Hajo-Unken-Straße | 600 |
Leer(Ostfriesl) Roter Weg | 600 | Leer(Ostfriesl) Hasenpfad | 600 |
Leer(Ostfriesl) Hoher Weg | 600 | Leer(Ostfriesl) Friesenstraße/LZB | 600 |
Leer(Ostfriesl) Brentanostraßef | 600 | Leer(Ostfriesl) Bürgermeister-Ehrlenholtz-Straße | 600 |
Leer(Ostfriesl) Möörkenschulef | 600 | Leer(Ostfriesl) Großer Stein | 600 |
Leer(Ostfriesl) Friedhofstraßef | 600 | Leer(Ostfriesl) Staklies | 600 |
Leer(Ostfriesl) Eichendorffstraßef | 600 | Leer(Ostfriesl) Bergmannstraße | 600 |
Leer(Ostfriesl) Weidenwegf | 600 | Leer(Ostfriesl) Plytenberg/Gymnasium | 600 |
Leer(Ostfriesl) Bürgermeister-Dieckmann-Straßef | 600 | Leer(Ostfriesl) Augustenstraße | 600 |
Leer(Ostfriesl) Berliner Ring/Breslauer Straßef | 600 | Leer(Ostfriesl) Eisinghausen | 600 |
Leer(Ostfriesl) Berliner Ring/Gleiwitzer Hof | 600 | Nüttermoor(Leer) Emspark | 600 |
Bahnhof Norden, Norddeich, Norddeich Mole (Tarifzone 500)
Haltstellenname | Tarifzone | Haltstellenname | Tarifzone |
---|---|---|---|
Norden(Ostfriesl) Alleestraße | 500 | Norden(Ostfriesl) Zingel/Eselspfad | 500 |
Norden(Ostfriesl) Brauhausstraße | 500 | Norden(Ostfriesl) Sielstraße | 500 |
Norden(Ostfriesl) Schwanenteich | 500 | Norden(Ostfriesl) Wiebens Trift | 500 |
Norden(Ostfriesl) Klosterstraße/BBS | 500 | Norden(Ostfriesl) Korndeichsweg | 500 |
Norden(Ostfriesl) Am Schlicktief | 500 | Norden(Ostfriesl) Ostermarscher Straße | 500 |
Norden(Ostfriesl) Flökershauser | 500 | Norddeich(Norden) Nordmeerstraße/Grundschule | 500 |
Norden(Ostfriesl) Flökershauser | 500 | Norden(Ostfriesl) Königsberger Straße | 500 |
Norddeich(Norden) Nordlandstraße | 500 | Norden(Ostfriesl) Parkstraße | 500 |
Nadörst Hohe Vier | 500 | Norden(Ostfriesl) Feldstraße | 500 |
Süderneuland(Norden) Kirche | 500 | Norden(Ostfriesl) Gymnasium | 500 |
Süderneuland(Norden) Für Sie | 500 | Norden(Ostfriesl) Uffenstraße/Hielscher | 500 |
Norden(Ostfriesl) Stellmacher Straße | 500 | Norden(Ostfriesl) Bahnhof | 500 |
Norden(Ostfriesl) Am Hafen | 500 | Norden(Ostfriesl) Krankenhaus | 500 |
Norddeich(Norden) Mole (Bus) | 500 | Norden(Ostfriesl) Ölmühlenweg | 500 |
Norddeich(Norden) B 72/Tunnelstraße | 500 | Norden(Ostfriesl) Waldstraße | 500 |
Norddeich(Norden) B 72/Polizei | 500 | Norden(Ostfriesl) Heerstraße/Rheinstraße | 500 |
Norddeich(Norden) Pelikanstraße | 500 | Norden(Ostfriesl) Bargebur Kirche | 500 |
Norddeich(Norden) OCEAN WAVE | 500 | Norden(Ostfriesl) Zuckerpolderstraße | 500 |
Norddeich(Norden) Alter Dörper Weg | 500 | Norden(Ostfriesl) Martensdorf | 500 |
Norden(Ostfriesl) Abzw. Ostermarscher | 500 | Norden(Ostfriesl) Mittelmarkt | 500 |
Norden(Ostfriesl) Danziger Straße | 500 | Norden(Ostfriesl) Weiterbildungszentrum | 500 |
Norden(Ostfriesl) Erfurter Straße | 500 | Norden(Ostfriesl) ZOB/Bahnhof | 500 |
Norden(Ostfriesl) Nordsee-/Parkstraße | 500 | Norden(Ostfriesl) Dr.-Frerich-Straße | 500 |
Norden(Ostfriesl) Hallenbad Linteler Schule | 500 | Norden(Ostfriesl) Parkstraße/Abzw. Im Stuvert | 500 |
Norden(Ostfriesl) Linteler Straße | 500 |
Bahnhof Sande & Sanderbusch (Tarifzone 203)
Haltstellenname | Tarifzone | Haltstellenname | Tarifzone |
---|---|---|---|
Sande Preußischer Adler | 203 | Cäciliengroden Kurt-Schumacher-Straße | 203 |
Sande-Altendeichsweg | 203 | Sande(Kr Friesland) Schulzentrum | 203 |
Sande(Kr Friesland) Twister | 203 | Sanderbusch Krankenhaus | 203 |
Cäciliengroden Kirche | 203 | Sande(Kr Friesland) Bahnhof | 203 |
Sande(Kr Friesland) Rüstringer Straße | 203 | Sande(Kr Friesland) Gewerbegebiet | 203 |
Sande(Kr Friesland) Eisenbau | 203 | Sande(Kr Friesland) Scharfe Ecke | 203 |
Cäciliengroden Deichstraße | 203 | Sande(Kr Friesland) Kreuzung | 203 |
Sande(Kr Friesland) Neudeich/Gießereistraße | 203 | Sande(Kr Friesland) Rathaus | 203 |
Sande(Kr Friesland) Gießerei | 203 | Sanderbusch Bahnhof | 203 |
Sande(Kr Friesland) Altenhof | 203 | Cäciliengroden Schule | 203 |
Cäciliengroden Karl-Marx-Platz | 203 | Altgödens | 203 |
Dykhausen I | 203 | Dykhausen II Kirche | 203 |
Gödens Friesenhof | 203 | Marienburg (Sande) | 203 |
Mariensiel | 203 | Neustadtgödens Friedhof | 203 |
Neustadtgödens Lehmbalje | 203 | Neustadtgödens Schule | 203 |
Sanderahm Abzw. Oldenburger Damm | 203 | Sanderahm L 815 | 203 |
Sanderahm Mühle | 203 | Sandergroben Dangaster-/Südstraße | 203 |
Sandergroden Südstraße/Bahnübergang | 203 | Silland Kreuzung | 203 |
Bahnhof Schortens (Tarifzone 202)
Haltstellenname | Tarifzone | Haltstellenname | Tarifzone |
---|---|---|---|
Heidmühle, IGS Mühlenweg | 202 | Schortens Pastorenweg | 202 |
Heidmühle, IGS Beethovenstraße | 202 | Schortens Dorfkrug | 202 |
Schortens Ulfers | 202 | Heidmühle(Schortens)Kloster-/Mühlenweg | 202 |
Schortens NACHTSCHICHT | 202 | Heidmühle(Schortens) Klosterpark | 202 |
Addernhausen Siedlung | 202 | Heidmühle(Schortens) Norderneystraße | 202 |
Addernhausen Grüner Wald | 202 | Heidmühle(Schortens) Hillerseck | 202 |
Accum Adlerstraße | 202 | Heidmühle(Schortens) Bahnhof | 202 |
Schortens Klosterweg/Amselweg | 202 | Heidmühle(Schortens) Bebelstraße | 202 |
Heidmühle(Schortens) Aqua-Toll | 202 | Heidmühle(Schortens) Janssen | 202 |
Heidmühle(Schortens) Mühlenweg | 202 | Accum Ort | 202 |
Heidmühle(Schortens) Menkestraße/Popken | 202 | Heidmühle(Schortens) B 210 | 202 |
Heidmühle(Schortens) Wangerooger Straße | 202 | Accum Pingelei | 202 |
Heidmühle(Schortens) Kolonie | 202 | Heidmühle(Schortens) Moorhauser Weg | 202 |
Heidmühle(Schortens) Harms | 202 | Oestringfelde Schule | 202 |
Heidmühle(Schortens) Rheinstraße | 202 | Schortens IGS | 202 |
Schortens Kreuzweg/Menkestraße | 202 | Schortens Mariengymnasium | 202 |
Addernhausen Waldschlößchen | 202 | Glarum | 202 |
Grafschaft Berliner Straße | 202 | Grafschaft Kaffeehaus Barkel | |
Grafschaft Moorsum | 202 | Grafschaft Störtebekerstraße | 202 |
Grafschaft Winkelmann | 202 | Heidmühle (Schortens) Brunnenweg | 202 |
Heidemühle (Schortens) Deutscher Brunnen | 202 | Middelsfähr Ort | 202 |
Middelsfähr Weidenweg | 202 | Moorhausen (Schortens) | 202 |
Moorhausen (Schortens) Siedlung) | 202 | Ostiem Klein Ostiem | 202 |
Ostiem Schule | 202 | Ostiem Nordfrostring | 202 |
Roffhausen B210 | 202 | Roffhausen Schule | 202 |
Roffhausen TCN Tor 1 | 202 | Roffhausen TCN Tor 2 | 202 |
Roffhausen TCN Tor 6 | 202 | Roffhausen TCN Tor 8 | 202 |
Schoost | 202 | Schoost Schoostergeest | 202 |
Schortens Hohehorst | 202 | Schortens Königsberger Straße | 202 |
Sillenstede Alte Hausstelle | 202 | Sillenstede Grafschafter Straße | 202 |
Sillenstede Kirche | 202 | Sillenstede Marienholzer Weg | 202 |
Sillenstede Mühle | 202 | Sillenstede Nadorster Straße | 202 |
Sillenstede Schule | 202 | Sillenstede Sögestraße | 202 |
Sillenstede Stummelsdorf | 202 | Sillenstede Warfreihe | 202 |
Upjever Edertstraße | 202 | Upjever Flugplatz | 202 |
Bahnhof Marienhafe (Tarifzone 518)
Haltstellenname | Tarifzone | Haltstellenname | Tarifzone |
---|---|---|---|
Marienhafe Alter Postweg | 518 | Upgant-Schott Grundschule | 518 |
Osterupgant Graf-Edzard-Straße | 518 | Marienhafe ZOB/Alter Bahnhof | 518 |
Bahnhof Varel (Tarifzone 211)
Haltstellenname | Tarifzone | Haltstellenname | Tarifzone |
---|---|---|---|
Varel Mühlenstraße | 211 | Varel Schlossplatz | 211 |
Varel Raiba | 211 | Varel Menckestraße | 211 |
Varel Rathaus | 211 | Varel Altenheim | 211 |
Varel Am Bäker | 211 | Varel Kaffeehaus | 211 |
Varel Oltmannstraße | 211 | Varel Krankenhaus | 211 |
Varel Schulzentrum Arngaster Straße | 211 | Altjührden Schule | 211 |
Borgstede B 437 | 211 | Borgstede Schule | 211 |
Büppel Am Tannenkamp | 211 | Büppel An der Leke | 211 |
Büppel Flachsweg | 211 | Büppel Neudorfer Kreuzung | 211 |
Büppel Schule | 211 | Büppel Streekmoorweg | 211 |
Dangast Alte Mühle | 211 | Dangast Am Strand | 211 |
Dangast Nationalparkhaus | 211 | Dangast OLB | 211 |
Dangast Sielstraße | 211 | Dangastermoor Alter Bahnhof | 211 |
Dangastermoor Fürst Bismarck | 211 | Friedrichsfeld B 437 | 211 |
Grünenkamp Klattenhofstraße | 211 | Grünenkamp Schulzeweg | 211 |
Grünenkamp Wendeplatz | 211 | Grünenkamp Willms | 211 |
Hohelucht Joosten | 211 | Jeringhave Dorfkrug | 211 |
Jethausen Töpferei | 211 | Jethausermoor Trafo | 211 |
Langendamm (Varel) Galgenkuhle | 211 | Langendamm (Varel) Schule | 211 |
Langendamm Rathaus II | 211 | Neudorf (Varel) An der Heide | 211 |
Neudorf (Varel) Neudorfer Krug | 211 | Neuenwege (Varel) Alte Schule | 211 |
Neuenwege (Varel) August-Hinrichs-Straße | 211 | Neuenwege (Varel) Bültersweg | 211 |
Neuenwege (Varel) Eichenweg | 211 | Neuenwege (Varel) H9 | 211 |
Neuenwege (Varel) Neuenweger Straße | 211 | Neuenwege (Varel) Tankstelle Dieker | 211 |
Obenstrohe Schule | 211 | Obenstrohe Waldesrand | 211 |
Obenstrohe Wiefelsteder Straße | 211 | Rahling Porzallanfabrik | 211 |
Rosenberg (Varel) Ahrensberger Straße | 211 | Rosenberg (Varel) Feldweg | 211 |
Rosenberg (Varel) Inhülsenweg | 211 | Rosenberg (Varel) Königsweg | 211 |
Rosenberg (Varel) Schmiedemoorweg | 211 | Rosenberg (Varel) Schwarzeweg | 211 |
Seghorn B 437 | 211 | Seghorn Hörnstraße | 211 |
Varel Friedhof | 211 | Altjührden Plaggenkrug | 211 |
Varel Windallee | 211 | Varel DLZ | 211 |
Varel Bahnhof | 211 | Varel Panzerstr | 211 |
Varel Bismarckstraße | 211 | Seghorn Trafo | 211 |
Streek (Varel) Jadehof | 211 | Winkelsheide Chaukenweg | 211 |
Winkelsheide Gewerbegebiet | 211 |
Bahnhof Weener (Tarifzone 700)
Haltstellenname | Tarifzone | Haltstellenname | Tarifzone |
---|---|---|---|
Weener Abzw. Holthusen | 700 | Weener Bahnhof | 700 |
Weener Mühlenstraße | 700 | Weener Schmiede | 700 |
Weener Friedhof | 700 | Weener Neue Straße | 700 |
Weener Suidbroekstraße | 700 | Weener Hafen | 700 |
Möhlenwarf Schule | 700 | Buschfeld | 700 |
Möhlenwarf Kirche | 700 | Hörnhusen | 700 |
Lüchtenborg Abzw. | 700 | Ferstenborgum B 436 | 700 |
Weener Hütthaussiedlung | 700 | Ferstenborgum Ort | 700 |
Bahnhof Wilhelmshaven (110)
Haltstellenname | Tarifzone | Haltstellenname | Tarifzone |
---|---|---|---|
Wilhelmshaven Tom-Brok-Straße/IGS | 110 | Wilhelmshaven Neckarstraße | 110 |
Wilhelmshaven Genossenschaftsstraße | 110 | Wilhelmshaven Pauline-Ahlsdorff-Haus | 110 |
Wilhelmshaven, Planckstraße | 110 | Wilhelmshaven Allerstraße | 110 |
WHV, Klinikum/Jadehochschule | 110 | Wilhelmshaven Nahestraße | 110 |
Wilhelmshaven Güterstraße/Pyramide | 110 | Wilhelmshaven Kaiser-Wilhelm-Brücke | 110 |
Wilhelmshaven Sven-Hedin-Straße | 110 | Wilhelmshaven Pestalozziweg | 110 |
Wilhelmshaven Maadebogen Nord | 110 | Wilhelmshaven Norderneystraße | 110 |
Wilhelmshaven Maadetal | 110 | Wilhelmshaven Borkumstraße | 110 |
Wilhelmshaven Werftstraße (Weserstraße) | 110 | Wilhelmshaven Saarbrücker Straße | 110 |
Wilhelmshaven Schulen Mühlenweg | 110 | Wilhelmshaven Siedlerweg | 110 |
Wilhelmshaven Berufsbildende Schule | 110 | Wilhelmshaven Heppenser Straße | 110 |
Wilhelmshaven Rehazentrum | 110 | Wilhelmshaven Margaretenstraße | 110 |
Wilhelmshaven Wohnstift am Rathaus | 110 | Wilhelmshaven Bismarckstraße | 110 |
Wilhelmshaven Johann-Sebastian-Bach-Straße | 110 | Wilhelmshaven Bremer Straße | 110 |
Wilhelmshaven Richard-Strauß-Weg | 110 | Wilhelmshaven Banter Markt | 110 |
Wilhelmshaven Beethovenstraße | 110 | Wilhelmshaven St.-Willehad-Hospital | 110 |
Wilhelmshaven Werdumer Platz | 110 | Wilhelmshaven Deichstraße | 110 |
Wilhelmshaven Benlepstraße | 110 | Wilhelmshaven Bordumplatz | 110 |
Wilhelmshaven Harlinger Weg | 110 | Wilhelmshaven Bahnhofstraße | 110 |
Wilhelmshaven Weidenstraße | 110 | Wilhelmshaven Betriebshof Maadebrücke | 110 |
Wilhelmshaven Feldmark | 110 | Wilhelmshaven Ackerstraße | 110 |
Wilhelmshaven Tom-Brok-Straße | 110 | Wilhelmshaven Hauffstraße | 110 |
Wilhelmshaven Robodesweg | 110 | Wilhelmshaven Nordseestation | 110 |
Wilhelmshaven Neuengrodener Weg | 110 | Wilhelmshaven Friedenstraße | 110 |
Wilhelmshaven Edo-Wiemken-Straße | 110 | Wilhelmshaven Hegelstraße | 110 |
Wilhelmshaven SPAR & BAU/Grenzstraße | 110 | Wilhelmshaven Ulmenstraße | 110 |
Wilhelmshaven Börsenplatz | 110 | Wilhelmshaven Bismarckstraße/Banter Weg | 110 |
Wilhelmshaven IGS/Sportforum | 110 | Wilhelmshaven Accumersiel | 110 |
Wilhelmshaven nautimo | 110 | Wilhelmshaven Schaardeich | 110 |
Wilhelmshaven Friedhof Friedenstraße | 110 | Wilhelmshaven Stettiner Straße | 110 |
Wilhelmshaven Johann-Janßen-Ring | 110 | Wilhelmshaven Mozartstraße | 110 |
Wilhelmshaven Karl-Hinrichs-Stift | 110 | Wilhelmshaven Bülowstraße | 110 |
Wilhelmshaven Wohnstadt West | 110 | Wilhelmshaven Mühlenweg | 110 |
Wilhelmshaven Fort Schaar | 110 | Wilhelmshaven Peterstraße | 110 |
Wilhelmshaven Güterstraße/Ebkeriege | 110 | Wilhelmshaven Rathaus | 110 |
Wilhelmshaven Güterstraße/Ladestraße | 110 | Wilhelmshaven Bismarckplatz | 110 |
Wilhelmshaven Heuweg | 110 | Wilhelmshaven Stadthalle | 110 |
Wilhelmshaven Max-Pechstein-Straße | 110 | Wilhelmshaven Friedrich-Paffrath-Straße | 110 |
Wilhelmshaven Knud-Rasmussen-Straße | 110 | Wilhelmshaven Europaviertel | 110 |
Wilhelmshaven Beringallee | 110 | Wilhelmshaven Rundum | 110 |
Wilhelmshaven Kurt-Schumacher-Straße | 110 | Wilhelmshaven Antonslust | 110 |
Wilhelmshaven Maadestraße | 110 | Wilhelmshaven-Langewerth | 110 |
Wilhelmshaven Schaardreieck | 110 | Wilhelmshaven Werftstraße (Bismarckstraße) | 110 |
Wilhelmshaven Schaarreihe | 110 | Wilhelmshaven-Langewerth Roffhauser Landstraße | 110 |
Wilhelmshaven Gartenweg | 110 | Wilhelmshaven ZOB | 110 |
Wilhelmshaven Jadeviertel | 110 | Wilhelmshaven Oldeoogestraße | 110 |
Wilhelmshaven Kolberger Straße | 110 | Wilhelmshaven Banter Weg/Peterstraße | 110 |
Wilhelmshaven Banter Kirche | 110 | Wilhelmshaven Metzer Weg | 110 |
Wilhelmshaven Mitscherlichstraße | 110 | Wilhelmshaven IGS | 110 |
Wilhelmshaven Mainstraße | 110 | Wilhelmshaven, Südstrand | 110 |
Bahnhof Wittmund (Tarifzone 300)
Haltstellenname | Tarifzone | Haltstellenname | Tarifzone |
---|---|---|---|
Nenndorf(Wittmund) B 461 | 300 | Hattersum | 300 |
Wittmund Am Ostermoor | 300 | Wittmund Markt | 300 |
Wittmund Schillerstraße | 300 | Wittmund Schulzentrum | 300 |
Wittmund Robert-Koch-Straße | 300 | Wittmund Goethestraße | 300 |
Wittmund Rathaus | 300 | Wittmund BBS | 300 |
Isums Freizeitbad | 300 | Wittmund Schützenplatz | 300 |
Wittmund Kaserne | 300 | Wittmund Friedhof | 300 |
Wittmund Heinrich-Heine-Straße | 300 | Wittmund Bahnhof | 300 |
Uttel Abzweigung | 300 |
Bahnhof Burhafe (Tarifzone 300)
Haltstellenname | Tarifzone | Haltstellenname | Tarifzone |
---|---|---|---|
Burhafe(Ostfriesl) Bahnhof | 300 | Buttforde | 300 |
Burhafe(Ostfriesl) Schule | 300 | Burhafe(Ostfriesl) Ort | 300 |
Warnsatherfeld | 300 |